Rechtsprechung
BGH, 29.11.2006 - 2 StR 404/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG; § 244 Abs. 5 S. 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
Aufklärungspflicht (Beweisantrag auf die Vernehmung eines Auslandszeugen; Recht auf Ladung von Entlastungszeugen); Einschleusen von Ausländern - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einschleusung eines Ausländers als Mittel zur Erlangung eines Vermögensvorteils ; Voraussetzungen für einen kausalen oder finalen Zusammenhang zwischen der Förderung des illegalen Verhaltens eines Ausländers und dem Erhalten oder sich Versprechen lassen eines ...
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 5 S. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 96 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2 § 96 Abs. 1 Nr. 2
Zusammenhang zwischen Förderung des illegalen Verhaltens des Ausländers und dem Erhalten oder sich Versprechen lassen des Vermögensvorteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 227
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99
Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen …
Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 404/06
Für den kausalen oder finalen Zusammenhang zwischen der Förderung des illegalen Verhaltens des Ausländers und dem Erhalten oder sich Versprechen lassen des Vermögensvorteils reicht es aus, dass die Einschleusung des Ausländers als Mittel zur Erlangung des Vermögensvorteils dienen soll (vgl. BGHR AuslG § 92a Vermögensvorteil 1). - BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung …
Auszug aus BGH, 29.11.2006 - 2 StR 404/06
Denn bei den benannten Zeugen handelt es sich um so genannte "Auslandszeugen" im Sinne von § 244 Abs. 5 S. 2 StPO, bei denen es zulässig ist, vor ihrer Ladung im Wege des Freibeweises zu klären, ob von ihnen eine sachdienliche Aussage zu erwarten ist (BGH NStZ 1995, 244).
- BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21
Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und …
Die Angeklagte handelte, um durch die Prostitutionsausübung der geschleusten Frau Einnahmen zu erzielen und somit entsprechend der mit dieser getroffenen Vereinbarung einen Vermögensvorteil zu erlangen (vgl. zum kausalen und finalen Vermögensvorteil: Senat, Beschluss vom 29. November 2006 - 2 StR 404/06, StraFo 2007, 118;… Mosbacher, aaO, Rn. 36).Denn auch hier unterstützte die Angeklagte den illegalen Aufenthalt von "D. ", indem sie dieser eine Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeit bot, durch deren Arbeitsaufnahme ihren illegalen Aufenthalt (mit-)bewirkte und im Gegenzug an deren Einnahmen teilhatte (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2006 - 2 StR 404/06, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142 ff.).
Damit ist - wie dargestellt ? der notwendige Zusammenhang zwischen den der Schleusung dienenden Tathandlungen der Angeklagten und dem Erlangen des Vermögensvorteils gegeben (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2006 - 2 StR 404/06, juris Rn. 8).
- LG Aachen, 05.10.2020 - 63 KLs 25/19 Bei den erhaltenen hälftigen Einnahmen handelt es sich um einen tauglichen Vorteil im Sinne des § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) AufenthG, da die Einschleusung der Frauen ihre Tätigkeit als Prostituierte erst ermöglichte und damit der erforderliche kausale und finale Zusammenhang gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.11.2006, 2 StR 404/06, juris Rn. 8;… Mosbacher in Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2017, § 10 Rn. 36).